Impressumspflicht für Apps – so schützen Sie sich

Oft vergessen und doch so wichtig: Impressumspflicht für Apps

Den meisten Betreibern einer Online-Präsenz – ob eigene Website oder Online-Shop – ist klar, dass sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung auf den Internetseiten ihres Auftrittes einbinden müssen. Sie sichern sich somit gegen mögliche Rechtsansprüche seitens der Kunden und Anwaltskanzleien ab. Des Weiteren verringern sie damit das Risiko gegenüber Abmahnungen, die empfindliche Geldstrafen mit sich bringen können. Diese können sich derzeit auf bis zu 500 Euro belaufen. Das Wissen um eine Impressumspflicht für Apps hat sich jedoch bei vielen App-Anbietern noch nicht ausreichend herumgesprochen. Doch mit dem 2007 in Kraft getretenen Telemediengesetz (TMG) bezieht sich das Impressum auch auf die Nutzung von solchen Medien. Dies trifft sowohl auf kostenlose als auch kostenpflichtige Apps zu. Vor allem §5 des TMG vereint die notwendigen Informationen bezüglich dieser Thematik. Ein Aspekt, der aufgrund des vorherrschenden Platzmangels in der eigenen App auch vergessen oder als nicht wichtig angesehen wird. Mit wenigen Handgriffen lassen sich diese Probleme ausräumen, um die Apps online stellen zu können und sicherzugehen, dass sie in den App Stores weiterhin zum Download bereitstehen.

Platzierung und Inhalt des Impressums

Zunächst lässt sich sagen, dass die Daten und Informationen eines typischen Impressums, z.B. einer Website, konform mit dem einer App sind. Das Impressum soll schnell zu erkennen, mit maximal zwei Klicks aufzurufen und natürlich stets innerhalb der App erreichbar sein. Die Impressumspflicht bei Apps sieht vor, dass die Anbieterkennzeichnung mithilfe eines Deep-Links von der App aus auf die Website gesetzt oder direkt in der eigenen App integriert wird. Letzteres lässt sich mit dem App Baukasten von AppYourself unter dem Bereich Einstellungen > Impressum umsetzen.

Impressumspflicht Einstellungen im App Baukasten von AppYourselfWeitere Einstellungen für die Impressumspflicht im App Baukasten von AppYourself

 

In dem Dialogfenster können die notwendigen Angaben eingegeben werden. Darunter zählen unter anderem:

  • vollständiger Name (Name der Firma, verantwortliche Personen)
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • USt-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Eintrag in das Handelsregister (falls vorhanden) uvm.

Nach der erfolgreichen Eingabe der Daten erscheint im oberen linken Bereich in der App ein i-Icon. Dieses steht stellvertretend für das Impressum.

 

Mit der Impressumspflicht lückenlose Apps erstellen

Das Einrichten eines Impressums ist gar nicht so schwer und doch fehlen vielen Apps genau diese rechtliche Grundlage. Dabei spielt nicht unbedingt die mangelnde technische oder inhaltliche Umsetzung des Impressums, sondern vorrangig die Nichtbeachtung dessen eine große Rolle. Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten, ein allumfassendes Impressum erstellen zu lassen. Die Impressumspflicht für Apps muss zukünftig besser nach außen kommuniziert werden. So lassen sich Apps erstellen, die allen Ansprüchen gerecht werden. Sind all diese Voraussetzungen gewährleistet, steht dem Bearbeiten eines Geschäftsfeldes mit der eigenen App nichts mehr im Wege.

 

 

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